Umwandlungssteuerrecht
Sie sichern Vermögen und gestalten Ihre Steuerlast für die Zukunft: Vom Einzelunternehmen in die GmbH – und weiter in die Holding, in die Gewinne zu 95 % steuerfrei fließen.
Warum umwandeln?
Sie behalten jedes Jahr einen sechsstelligen Betrag mehr im Unternehmen – einfach weil Ihre Struktur stimmt. Die Umwandlung in eine GmbH senkt die Steuerlast auf der operativen Ebene auf rund 30 %. Mit der angeschlossenen Holding fließen Gewinne anschließend zu 95 % steuerfrei weiter – effektiv nur etwa 1,5 % Steuern auf jeden Euro, der in der Holding ankommt.
Entscheidend ist die saubere Gestaltung von Anfang an: Buchwertfortführung, Sperrfristen, Rückwirkung und der spätere Holding-Aufbau müssen ineinandergreifen. Genau das ist unser Schwerpunkt.
Die Steuer-Mechanik im Überblick
Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif. Zu unterscheiden ist dabei zwischen:
- → Grenzsteuersatz – der Satz auf den nächsten verdienten Euro: 42 % ab rund 68.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, 45 % ab rund 278.000 Euro (Reichensteuersatz).
- → Durchschnittssteuersatz – die tatsächliche Belastung über das gesamte Einkommen: bei 200.000 Euro Gewinn liegt sie bei rund 36 bis 38 %, bei 500.000 Euro bei rund 43 %.
- → Solidaritätszuschlag – 5,5 % auf die Einkommensteuer, in dieser Größenordnung in voller Höhe fällig (die Freigrenze ist längst überschritten).
- → Gewerbesteuer – fällt zusätzlich an, wird aber pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG).
Die GmbH zahlt dagegen auf der operativen Ebene rund 30 % Gesamtsteuer – Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Berliner Gewerbesteuer (14,35 % bei Hebesatz 410 %). Dieser Satz gilt unabhängig von der Höhe des Gewinns. Ab 2028 sinkt die Körperschaftsteuer in fünf Schritten von 15 % auf 10 % – das ist mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz bereits beschlossen.
Das bekommen Sie
- → Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH (Einbringung nach § 20 UmwStG)
- → Umwandlung GmbH in Holding-Struktur (Anteilstausch nach § 21 UmwStG)
- → Steuerliche Vorab-Analyse: Lohnt sich die Umwandlung für Sie?
- → Koordination mit Notar und Handelsregister
- → Begleitung der steuerlichen Erklärungen nach der Umwandlung
Ihr Weg zur neuen Struktur
Sie werden durch den gesamten Prozess begleitet – von der ersten Analyse bis zur fertigen Steuererklärung nach der Umwandlung. Am Anfang steht eine ehrliche Einschätzung, ob und wann sich die Umwandlung für Sie rechnet. Danach geht es Schritt für Schritt bis zur Eintragung im Handelsregister.
Typische Größenordnung
Bei einem Jahresgewinn von 400.000 Euro liegt der Durchschnittssteuersatz im Einzelunternehmen bei rund 42 % Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag – der Grenzsteuersatz auf den letzten Euro beträgt 45 %.
Dieselben 400.000 Euro werden in der GmbH auf der operativen Ebene mit rund 30 % belastet – Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammengenommen. Ab 2028 sinkt der Satz schrittweise weiter, weil die Körperschaftsteuer von 15 % auf 10 % reduziert wird.
Der wirklich große Hebel kommt mit der Holding: Die operative GmbH schüttet ihren Nachsteuergewinn an die Holding aus – und dort sind 95 % davon steuerfrei (§ 8b Absatz 1 KStG). Auf jeden Euro, der in der Holding ankommt, fallen nur rund 1,5 % Steuern an. Aus der Holding heraus reinvestieren Sie diese Mittel praktisch unbelastet.
Das Holding-Prinzip in einem Satz
Operative GmbH zahlt rund 30 % auf den Gewinn – schüttet aus an die Holding – dort sind 95 % der Ausschüttung steuerfrei, effektiv etwa 1,5 % Belastung. In der Holding bauen Sie Vermögen auf, das geschützt und steueroptimiert wieder investiert wird.
Ausführlicher Ratgeber
Sie möchten alle Details zur Umwandlung vom Einzelunternehmen in die GmbH erfahren? In unserem umfassenden Leitfaden finden Sie Steuervergleiche, Rechenbeispiele, Checklisten und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Zum Ratgeber: Einzelunternehmen in GmbH umwandelnBereit für weniger Steuern?
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, was für Sie möglich ist.