Familien-Steuergestaltung
Anerkannte Gestaltungen, mit denen Sie Vermögen sicher über Generationen weitergeben – Familienpool, Familien-KG, Ehegattenschaukel und Vermögensnachfolge aus einer Hand.
Vermögen über Generationen halten
Sie haben Vermögen aufgebaut – ein Unternehmen, Immobilien, Beteiligungen – und wollen, dass es planvoll in die nächste Generation übergeht. Ohne Zersplitterung, ohne unnötige Steuerlast, ohne Streit. Dafür gibt es im deutschen Steuerrecht bewährte Wege. Wir gestalten sie so, dass sie auch nach Jahren einer Prüfung standhalten.
Familienpool / Familiengesellschaft
Sie bündeln Ihr Vermögen unter einem Dach – als GmbH, GbR oder Familien-KG. Stimmrechte, Ausschüttungen und Nachfolge regeln Sie selbst, im Gesellschaftsvertrag. So behalten Sie die Steuerung in der Hand, während Sie Schritt für Schritt Anteile an die nächste Generation übertragen. Steuerlich nutzen Sie die schenkungsteuerlichen Freibeträge planbar über die Jahre.
Familien-KG
Die Familien-Kommanditgesellschaft ist eines der bewährtesten Gestaltungsvehikel für vermögende Familien. Sie als Eltern führen die Gesellschaft, Ihre Kinder werden als Kommanditisten am Vermögen beteiligt – ohne eigene Geschäftsführungsmacht. So nutzen Sie alle zehn Jahre erneut die schenkungsteuerlichen Freibeträge und übergeben Vermögen schrittweise, ohne die Kontrolle abzugeben. Voraussetzung: eine Vertragsgestaltung, die einer steuerlichen Prüfung standhält.
Ehegattenschaukel
Die Ehegattenschaukel ist eine anerkannte Gestaltung, mit der Sie unter Ehegatten Vermögensgegenstände steueroptimiert übertragen. Klassische Anwendungsfälle: Sie heben über einen entgeltlichen Übertrag den steuerlichen Buchwert einer Immobilie und gewinnen so neuen Abschreibungsspielraum. Oder Sie verlagern Einkünfte auf den Ehegatten mit der niedrigeren Steuerprogression. Entscheidend ist, dass die Übertragung wirtschaftlich tragfähig ist und die formalen Voraussetzungen sauber dokumentiert sind.
Vermögensnachfolge: Immobilien und Unternehmen
Sie wollen Ihr Lebenswerk – ein Immobilienportfolio oder Ihr Unternehmen – an die nächste Generation übergeben, ohne dass Schenkung- oder Erbschaftsteuer einen erheblichen Teil davon verschluckt. Wir entwickeln Strategien aus dem Werkzeugkasten des Steuerrechts: vorweggenommene Erbfolge, Schenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt, gestaffelte Übertragungen über die Zehnjahresfrist, optimierte Bewertung von Betriebsvermögen. Jede Gestaltung wird so aufgebaut, dass sie anerkannt ist und auch nach Jahren der Prüfung Bestand hat.
Ihr Vorteil: beide Perspektiven
„Anerkannt" heißt: das Finanzamt schaut hin – und winkt durch. Bevor Sascha Albrecht Anwalt wurde, arbeitete er in einem Berliner Finanzamt und kennt damit beide Perspektiven. Er weiß, woran Gestaltungen in der Praxis scheitern, und baut Ihre Lösung so auf, dass sie auch nach Jahren der Prüfung Bestand hat. Genau diesen Unterschied geben wir an Sie weiter.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Je früher Sie gestalten, desto mehr Zeit haben Sie für gestaffelte Übertragungen unter Nutzung der Zehnjahresfrist. Wer mit 50 anfängt, hat zwei Stufen mehr zur Verfügung als wer mit 70 beginnt. Ein persönliches Gespräch klärt, was in Ihrer Situation realistisch ist.
Bereit für weniger Steuern?
In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Situation und zeigen Ihnen, was für Sie möglich ist.